Weiterstudieren nach dem Bachelor
Während des Bachelorstudiums kommt die Frage auf, ob man nach dem Diplom ein Masterstudium aufnimmt oder die Integration in den Arbeitsmarkt in Erwägung zieht. Ein Masterstudium ist für eine akademische Laufbahn notwendig. Bei nicht-akademischen Werdegängen an den Hochschulen oder im Arbeitsmarkt werden Karrieremöglichkeiten und die Entscheidung ein Masterstudium aufzunehmen von mehreren Faktoren beeinflusst. Für einige First-Generation Students kann daher die Frage der weiteren Bildungsinvestition aufkommen.
Hier einige Gedanken:
Spezialisierung
Ein Masterstudiengang kann als eine Spezialisierung und/oder Vertiefung des Bachelors betrachtet werden. Während man im Bachelor die verschiedenen Bereiche eines Faches überfliegt, um sich einen Überblick zu verschaffen, kann man im Master bestimmte Themen vertiefen. Wenn das Bachelorstudium Neugierde geweckt hat und man Lust hat, in bestimmte Themen tiefer einzusteigen, ist ein Masterstudium das Richtige. Arbeiten oder Seminare, an denen man besonders interessiert gearbeitet hat, können thematische Hinweise für ein weiteres Studium sein.
Ergänzende Ausbildung
Ein Masterstudiengang kann als eine komplementäre Fachrichtung und eine Ergänzung zum Bachelor gewählt werden. Nach einem Mathematik-Studium können Studierende nicht nur einen Master im selbem Fach wählen, sondern können zum Beispiel auch an einer Wirtschaftsfakultät einen Master absolvieren. Masterstudiengänge können «transdisziplinär» sein und demnach oft auf Themen ausgerichtet sein. Studierende können sich für einen Masterstudiengang derselben oder an einer anderen Hochschule bewerben (Fachhochschulen und universitäre Hochschulen). Im Allgemeinen sind Zulassungen sehr unterschiedlich und bei einem Disziplinwechsel müssen Studierende zum Teil Ergänzungskurse besuchen (siehe Rubrik Zulassungen weiter unten).
Es gibt auch Masterstudiengänge, welche ausschliesslich für Bachelorabsolvent*innen derselben Disziplin zugänglich sind (Medizin, usw.).
Master als Voraussetzung
Je nach Fachrichtung und Beruf, ist ein Masterstudium ebenfalls ausserhalb der akademischen Welt unumgehbar da die Berufsausübung einen Master voraussetzt, dies sind durch das Gesetz reglementierte Berufe. Beispiele: Ärzt*in, Zahnärzt*in, Tierärzt*in, Anwält*in, Psycholog*in, Lehrer*in Sek. II, usw.
Für gewisse Positionen (Bspw. Leitungsfunktion) wird häufig ein Master vorausgesetzt. Hier lohnt es sich auch Beratung bei den Career-Services einzuholen, da die Ansprüche der Arbeitgebenden je nach Bereich und Sektor sehr verschieden sind. Die Frage stellt sich nicht nur in Bezug auf den Berufseinstieg, sondern auch um Praktiken bezüglich Beförderungsmöglichkeiten bei Arbeitgeber*innen des Bereichs. Auch Weiterbildungen und Arbeitserfahrung ermöglichen es Bachelorabsolvent*innen an diese Führungspositionen zu gelangen.
Wann weiterstudieren?
Ein Masterstudium kann man gleich nach dem Bachelor oder nach einer (ersten) Arbeitserfahrung absolvieren. Manchmal können andere Engagements und/oder Arbeitserfahrungen auch Klarheit über die Studienwahl schaffen oder überhaupt Zeit für Zukunftsplanung bieten. Es ist jedoch nicht immer einfach nach dem ersten richtigen Einkommen die Lebensbedingungen wieder an diejenigen von Studierenden anzupassen. Je nach Fachrichtung und dem Arbeitsmarkt kann ein Master auch gut berufsbegleitend absolviert werden.
Weiterbildungsangebote an Hochschulen
Es gibt heute auch Weiterbildungsangebote auf Hochschulebene, die meistens berufsbegleitend sind (MAS, DAS, CAS). Hier stellt sich jedoch die Kostenfrage, da die Angebote teils sehr teuer sind. Arbeitgebende beteiligen sich zum Teil finanziell bei diesen Weiterbildungsangeboten und es gibt auch Stiftungen, die finanziell unterstützen können.
Zulassungsverfahren
Bei Masterstudiengängen müssen Voraussetzungen und Kriterien zur Zulassung erfüllt werden. Bei Masterstudiengängen, die von der Fakultät und Hochschule für ihr Bachelorstudium angeboten werden, erfüllen Studierende die Kriterien zur Zulassung automatisch. Dies ist in der Regel bei denselben Masterstudiengänge einer anderen Hochschule auch der Fall.
Bei transdisziplinären Masterstudiengängen wird stets erwähnt, welche verschiedenen Bachelorabschlüsse direkt zum Master zugelassen sind. Einige Masterstudiengänge sind zwar offen für Studierende mit einem Bachelor, bieten aber keinen direkten Zugang. In diesen Fällen werden oft ergänzende ECTS im Bachelorstudium des Fachs verlangt. Dies ist zum Teil auch der Fall für Bewerber*innen mit einem Bachelordiplom einer Fachhochschule, die sich für ein Masterstudium an einer universitären Hochschule bewerben.
Studierende können sich auf mehrere Masterstudiengänge bewerben, sollten jedoch die jeweiligen Regelungen beachten.
Viele Masterstudiengänge haben – im Gegensatz zu Zulassungen zu Bachelorstudiengängen – ein selektives Aufnahmeverfahren. Auch wenn die Kriterien erfüllt sind, werden die Studienplätze durch ein Selektionsverfahren limitiert. Es lohnt sich, ein qualitativ gutes Bewerbungsdossier vorzubereiten und Motivationsschreiben, die oft Teil der Bewerbung sind, gezielt auf den Studiengang auszurichten. In wenigen Fällen gibt es Aufnahmeprüfungen, wie zum Beispiel an der HSG für Studierende mit einem Bachelor-Diplom einer anderen Hochschule.
Es gibt auch Masterstudiengänge, welche ausschliesslich für Bachelorabsolvent*innen derselben Disziplin zugänglich sind (Medizin usw.).